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I. Unterrichtsorganisation

  1. Alle Lehrer/innen und Schüler/innen finden sich pünktlich zum Unterricht ein. Beim Läuten zu Beginn der Stunden nehmen die Schüler/innen ihre Plätze ein und legen das Unterrichtsmaterial bereit.
  2. Ist 5 Minuten nach Beginn einer Stunde der/die Fachlehrer/Fachlehrerin noch nicht erschienen, verständigt der Klassensprecher die Klassensprecherin das Sekretariat. Schüler/innen verlassen in Vertretungs- bzw. Aufsichtsstunden ihren Raum nicht.
  3. Die Stunde endet nicht vor dem Pausenzeichen und wird vom / von der Fachlehrer/in beendet.
  4. Hausaufgaben werden in der Regel vor dem Pausenzeichen gestellt.
  5. Alle Tagebuchführer/innen, Kartenordner/innen und die Umweltbeauftragten erledigen in Zusammenarbeit mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin ihre Aufgaben sorgfältig. Nach der letzten Unterrichtsstunde ist es notwendig, die Fenster zu schließen, das Licht auszumachen, aufzustuhlen, das Zimmer aufzuräumen und zuzuschließen. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

II. Pausenordnung

  1. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen mit Ausnahme der Klassenordner/innen die Unterrichtsräume und begeben sich in den Pausenbereich. Bei schlechter Witterung können sie sich auch im Foyer aufhalten.
  2. Pausenbereich für die Schüler/innen der Klassen 5 -10 ist der Hof vor dem Haupteingang zwischen den beiden Abschrankungen.
    Für die Kursstufe (ab Klasse 11) ist der Bereich zwischen der südlichen Abschrankung und dem Gehweg der Moltkestraße und der überdachte Bereich des Seiteneingangs von der Karlstraße her zusätzlich Pausenbereich.
  3. Die Schüler/innen der Unter- und Mittelstufe dürfen ihren Pausenbereich ohne Genehmigung nicht verlassen.
    Kursstufenschüler/innen dürfen auf eigenes Risiko den Pausenbereich verlassen.

III. Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen

  1. Im Falle einer Erkrankung eines Schülers/einer Schülerin muss eine schriftliche Mitteilung eines Erziehungsberechtigten/des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin erfolgen, die innerhalb von 2 Schultagen beim Klassenlehrer/Tutor/ der Klassenlehrerin/Tutorin sein muss. Dauert die Krankheit länger als 2 Tage, muss eine weitere Entschuldigung, aus der die Dauer der Krankheit ersichtlich ist, eingereicht werden. Im Falle der Verständigung der Schule bzw. des/der Klassenlehrer/in/ Tutor/in über die Erkrankung per Mail ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.
  2. Über eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht wegen Unwohlseins entscheidet der Fachlehrer/die Fachlehrerin vor oder während der Unterrichtsstunde (auch in diesem Falle gilt die Entschuldigungspflicht).
  3. Anträge auf Beurlaubung bis zu 2 Unterrichtstagen sind vom Erziehungsberechtigten/volljährigen Schüler/von der volljährigen Schülerin rechtzeitig an den/die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in, darüber hinausgehende Urlaubsgesuche an den Schulleiter zu richten. Über Beurlaubungsanträge unmittelbar vor oder nach Ferien entscheidet der Schulleiter.

IV. Sicherheit

  1. Auf dem Weg von und zu der Schule werden die vorgesehenen Übergänge benutzt.
  2. An den Stadtbahnhaltestellen verhalten sich alle Schüler/innen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll.
  3. Alle üben das vorgesehene Verhalten im Brandfalle und bei Katastrophen ein.
  4. Auf dem Schulgelände sind Inliner-, Skateboard-, Rollerfahren, Schneeballwerfen und Spiele, die andere gefährden (im Schulhaus auch das Umherrennen), nicht erlaubt.
  5. Ebenso darf im Pausenbereich nicht mit Motorfahrzeugen gefahren werden.
    Fahrradfahrer/innen müssen sich wie in “Spielstraßen” (7 km/h) verhalten. Das Parken von Autos auf dem Schulhof ist Schüler/innen nicht erlaubt.
  6. Weder Heizkörper noch Fensterbänke dürfen als Sitzgelegenheiten benutzt werden. Es ist verboten, sich aus dem Fenster zu lehnen.
  7. Das Mitbringen von Gegenständen und Wertsachen erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

V. Sauberkeit

  1. Jede/r ist an seinem /ihrem Platz und auf dem gesamten Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
  2. Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu geben, die von den Klassenordnern/innen geleert werden.

VI. Ordnung

  1. Wer einen Schaden verursacht, übernimmt dafür die Verantwortung und wird von anderen nicht gedeckt.
  2. Die Regelungen für die Nutzung des Informatikraums und des Netzwerkes sind einzuhalten.
  3. Besonders während der Unterrichtszeit achtet jeder auf größtmögliche Ruhe.
  4. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen Smart-Geräten im Schulhaus und auf dem Schulgelände zu verzichten und die direkte Kommunikation mit den Mitschülerinnen und Mitschülern zu pflegen.
    Sofern diese Geräte verwendet werden, ist auf die Einhaltung der allgemeinen Höflichkeitsregeln (z. B. keine Telefongespräche, keine lautstarke Musik) zu achten. Das Tragen von Kopf- bzw. Ohrhörern ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
    Über die Verwendung von Kommunikations- und Speichermedien entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. Tafelbilder und Arbeitsergebnisse dürfen nicht ohne Einwilligung der Lehrkraft abfotografiert werden. Die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte sowie der gesetzlichen Regelungen (keine Gewaltvideos, keine Pornografie, kein Mobbing, Beachtung des Urheberrechts etc.) ist verpflichtend.
  5. Den Anordnungen der Lehrer/innen und der Hausmeister ist Folge zu leisten.
  6. Kaugummi kauen und essen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.

VII. Gesundheit und Umweltschutz

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sowie den angrenzenden Wegen um das MSG und das THG ist das Rauchen nicht erlaubt.
  2. Drogen (auch Alkohol) dürfen weder konsumiert noch verbreitet werden.
  3. Energie soll gespart und Müll vermieden werden.
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