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I. Unterrichtsorganisation

Alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler finden sich pünktlich zum Unterricht ein. Beim Läuten zu Stundenbeginn nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze ein und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit. Ist 5 Minuten nach Beginn einer Stunde die Fachlehrkraft noch nicht erschienen, verständigt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher das Sekretariat. Schülerinnen und Schüler verlassen in Vertretungs- bzw. Aufsichtsstunden ihren Raum nicht. Die Stunde endet nicht vor dem Pausenzeichen und wird von der Fachlehrkraft beendet. Hausaufgaben werden in der Regel vor dem Pausenzeichen gestellt. Toilettengänge werden möglichst in der Pause getätigt.

Alle Klassen- und Tagebuchordnerinnen und -ordner erledigen in Zusammenarbeit mit der Fachlehrkraft ihre Aufgaben sorgfältig. Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vor- und am Nachmittag ist es notwendig, die Fenster zu schließen, das Licht und die digitalen Geräte auszuschalten, aufzustuhlen, das Zimmer aufzuräumen und zuzuschließen. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

II. Pausenordnung

In der ersten großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der beiden Klassenordnerinnen bzw. Klassenordner zügig das Schulgebäude und die Sporthallen und begeben sich in den Pausenbereich. Bei Regen können sie sich auch im Foyer des Schulgebäudes aufhalten. Pausenbereich für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 ist der Hof vor dem Haupteingang zwischen den beiden Abschrankungen sowie der rote Platz. Der Pausenbereich darf ohne Genehmigung einer Lehrkraft nicht verlassen werden. Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 ist der überdachte Bereich des Seiteneingangs an der Karlstraße zusätzlicher Pausenbereich. Sie dürfen das Schulgelände in der großen Pause verlassen, beachten dabei die Verkehrsregeln und kehren pünktlich zurück. Die Kursstufenräume sind in dieser Zeit kein Aufenthaltsbereich.

In der Mittagspause dürfen alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der zur GTB angemeldeten Kinder das Schulgelände verlassen. Aufenthaltsbereiche im Schulgebäude sind während der Mittagspause die ausgewiesenen Aufenthaltsräume im EG, die Tische im Treppenhaus und die Kursstufenräume. Das hintere Treppenhaus ist kein Pausenbereich.

III. Entschuldigungspraxis und Beurlaubungsanträge

Im Falle einer Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers muss eine fernmündliche (Mail, Anruf) oder schriftliche Mitteilung einer/s Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung erfolgen, die spätestens am 2. Fehltag bei der Klassenlehrkraft bzw. der Tutorin/dem Tutor oder im Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 07131/562452) eingehen muss. Bestehen Zweifel an der Autorenschaft einer Mail, kann eine schriftliche Entschuldigung in Papierform mit Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten nachgefordert werden.

Über eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht wegen Unwohlseins entscheidet die Fachlehrkraft i. d. R. in Abstimmung mit dem Sekretariat. Auch in diesem Fall gilt die Entschuldigungspflicht.

Anträge auf Unterrichtsbefreiung für maximal 2 Unterrichtstage sind von einer/einem Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin/dem volljährigen Schüler rechtzeitig und in unterschriebener Form an die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorin/den Tutor zu richten. Befreiungsanträge für 3 oder mehr Unterrichtstage werden an die Schulleitung adressiert. Anträge, die Tage unmittelbar vor oder nach Ferien betreffen, können nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden und bedürfen ebenfalls der Genehmigung durch die Schulleitung.

IV. Sicherheit

Auf dem Weg von und zu der Schule werden die vorgesehenen Straßenübergänge benutzt. An den Stadtbahnhaltestellen ist auf besonders vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zu achten.

Alle üben den vorgeschriebenen Ablauf im Brandfall ein und haben das Vorgehen bei Katastrophen- und Amokalarm reflektiert.

Auf dem Schulhof ist mit nichtmotorisierten und motorisierten Fortbewegungsmitteln Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Außerdem sind die dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten zu nutzen. Das Parken von Autos auf dem Schulhof ist Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt. Alle verhalten sich rücksichtsvoll und unterlassen das Schneeballwerfen und Spiele, die andere gefährden. Dazu gehört auch das Rennen im Schulgebäude.

Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, wie zum Beispiel Messer, Pyrotechnik oder Chemikalien, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Mitführen von Wertsachen aller Art erfolgt auf eigenes Risiko. Es ist nicht gestattet, sich auf die Fensterbänke zu setzen oder Gegenstände aus dem Fenster zu werfen.

V. Sauberkeit

Jede Schülerin/jeder Schüler und jede Lehrkraft ist auf dem gesamten Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Dazu zählen auch die Aufenthaltsbereiche im Treppenhaus und die Aufenthaltsräume. Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu geben. Der Müll im Klassenzimmer wird getrennt. Die eingeteilten Klassenordnerinnen/Klassenordner leeren den Papier- und den Verpackungsmüll in die vorgesehenen Container auf dem Pausenhof. Das Klassenzimmer wird von ihnen regelmäßig gefegt. Fehlen Putzgeräte, müssen diese über den Hausmeister bezogen werden. Der eingeteilte Ordnungsdienst sorgt in der großen Pause für Sauberkeit auf dem Pausenhof, in der Mittagspause zusätzlich in den Aufenthaltsbereichen des Schulgebäudes.

VI. Achtung von Schuleigentum und Einhaltung digitaler Regeln

Das Schulmobiliar wird schonend behandelt und nicht beschmutzt oder beschädigt. Wer einen Schaden entdeckt, meldet ihn unverzüglich, wer einen Schaden verursacht, übernimmt dafür die Verantwortung. Gemäß des Digitalkonzepts „Bausteine digitalen Lernens“ sind die Regelungen für die Nutzung des schulischen Netzwerks, der schulischen iPads und der digitalen Medien in allen Unterrichtsräumen einzuhalten.

Auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude, Sporthalle, Pausenbereich) ist Schülerinnen und Schülern die Nutzung von privaten digitalen mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel Smartphones, Kopfhörern und Wearables, verboten. Mit Betreten des Schulgeländes sind diese auszuschalten oder in den Flugmodus zu versetzen. Die Aufbewahrung des Endgeräts am Körper ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist dessen vorübergehender Einzug bis Unterrichtsende möglich, bei wiederholtem Verstoß kann die Rückgabe an Erziehungsberechtigte erfolgen. Schülerinnen und Schülern der Kursstufe ist die Verwendung privater elektronischer Geräte in den Kursstufenräumen erlaubt. In der Mittagspause von 13.00–14.30 Uhr wird die lautlose Nutzung geduldet, nicht jedoch in der Ganztagsbetreuung und in der Mensa. Über Ausnahmen zu unterrichtlichen Zwecken, während außerunterrichtlicher Veranstaltungen und zur Kontaktaufnahme in Notfällen entscheidet die jeweilige Lehrkraft.

VII. Umgangsformen

Jede Schülerin/jeder Schüler trägt zu einem friedlichen Schul- und Klassenklima und einem störungsfreien Unterricht bei. Man respektiert und grüßt sich gegenseitig und benutzt eine höfliche Sprache. Mobbing, auch digitaler Art, ist nicht zulässig. Konflikte werden mit Worten gelöst. Während der Unterrichtszeit achten alle im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf Ruhe. Kaugummikauen und Essen sind im Unterricht nicht erlaubt.

Den Anordnungen der Lehrkräfte, Sekretärinnen und Hausmeister ist Folge zu leisten.

VIII. Gesundheit und Umweltschutz

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen und Vapen untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Alkohol und andere Drogen dürfen weder konsumiert noch verbreitet werden.
Der Umgang mit Umweltressourcen, zum Beispiel Strom, Wasser und Papier, soll sparsam und bewusst sein.
Wir setzen uns für Klimaneutralität und Nachhaltigkeit ein.

„Alle am Schulleben Beteiligten sind Vorbilder“
(aus dem Leitbild der Schule)

Diese Ordnung tritt zum 1.8.2026 in Kraft. Sie wurde durch die Gesamtlehrerkonferenz mit dem Einverständnis der Schulkonferenz beschlossen.