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  • Die fernmündliche Entschuldigung der Eltern per Mail und per Telefon kann die schriftliche Entschuldigung ersetzen und muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung vorliegen.
  • Sollte die fernmündliche Entschuldigung unglaubhaft sein, kann eine (hand-)schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes verlangt werden, welche unverzüglich nachgereicht werden muss.
  • Das Entschuldigungssystem der Kursstufe per Formular bleibt weiterhin bestehen.
  • Volljährige Schüler*innen müssen sich selbst entschuldigen.
  • Bei längerer Erkrankung ist eine Zwischenmeldung notwendig.
  • Bei Verhinderung länger als 10 Tage kann die Klassenlehrkraft/der Tutor/die Tutorin ein ärztliches Zeugnis verlangen.
  • Bei häufigen Erkrankungen kann die Schulleitung eine ärztliches Zeugnis verlangen.

Antrag auf Beurlaubung
Ein schriftlicher Antrag der Eltern (Brief mit Unterschrift) kann in begründeten Ausnahmefällen eingereicht werden:

  • kirchliche Veranstaltungen
  • Gedenktage von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
  • Heilkuren
  • Wettbewerbe, Lehrgänge
  • Schüleraustausch
  • Ehrenamt, SMV
  • wichtige persönliche Gründe (Familie)                     

Beurlaubungen vor oder nach Schulferien sind nicht vorgesehen.

Wer entscheidet? 
bis zu 2 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen: Klassenlehrkraft. Ab 3 Unterrichtstagen: Schulleiter/in

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