1. Tag | 2. Tag | 3. Tag | 4. Tag | 5. Tag |
Bei verhinderter Teilnahme am Unterricht: |
Spätestens: |
Schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden, wenn die mündliche / telefonische o. elektronische Entschuldigung am 1. Fehltag eingegangen ist | Spätestens: schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden, wenn die mündliche / telefonische o. elektronische Entschuldigung am 2. Fehltag eingegangen ist |
- Die schriftliche Entschuldigung versteht sich als Brief in Papierform mit Unterschrift. Sie ist unerlässlich. Eine Mail/ein Mailscan reichen nicht aus. Die schriftliche Entschuldigung kann auch schon früher als am 4. Tag eingereicht werden.
- Volljährige Schüler*innen müssen sich selbst entschuldigen.
- Bei Verhinderung länger als 10 Tage kann die Klassenlehrkraft/der Tutor/die Tutorin ein ärztliches Zeugnis verlangen.
- Bei häufigen Erkrankungen kann die Schulleitung eine ärztliches Zeugnis verlangen.
Antrag auf Beurlaubung
Ein schriftlicher Antrag der Eltern (Brief mit Unterschrift) kann in begründeten Ausnahmefällen eingereicht werden:
- kirchliche Veranstaltungen
- Gedenktage von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
- Heilkuren
- Wettbewerbe, Lehrgänge
- Schüleraustausch
- Ehrenamt, SMV
- wichtige persönliche Gründe (Familie)
Beurlaubungen vor oder nach Schulferien sind nicht vorgesehen.
Wer entscheidet?
bis zu 2 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen: Klassenlehrkraft. Ab 3 Unterrichtstagen: Schulleiter/in